Wer einen Umzug nach Österreich plant, muss sich frühzeitig mit den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen auseinandersetzen. Die Regelungen unterscheiden sich grundlegend je nachdem, ob Sie EU-Bürger oder Staatsangehöriger eines Drittstaates sind. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über Visa, Aufenthaltstitel und die erforderlichen Schritte.
EU-Bürger: Freizügigkeit und Anmeldebescheinigung
Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz genießen das Recht auf Freizügigkeit. Sie dürfen ohne Visum nach Österreich einreisen, sich dort niederlassen und arbeiten.
Die ersten drei Monate
In den ersten drei Monaten nach Einreise benötigen Sie lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Ein Visum oder eine besondere Genehmigung ist nicht erforderlich. Sie können in dieser Zeit:
- Eine Wohnung suchen und mieten
- Sich beim Meldeamt anmelden
- Ein Bankkonto eröffnen
- Einen Arbeitsplatz suchen
Anmeldebescheinigung nach drei Monaten
Planen Sie einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten, müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Einreise eine Anmeldebescheinigung bei der zuständigen Behörde beantragen (MA 35 in Wien, Bezirkshauptmannschaft in anderen Bundesländern).
Voraussetzungen für die Anmeldebescheinigung (eine davon muss erfüllt sein):
- Unselbstständige Erwerbstätigkeit: Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers
- Selbstständige Erwerbstätigkeit: Gewerbeschein oder Nachweis der selbstständigen Tätigkeit
- Ausreichende Existenzmittel: Nachweis über finanzielle Mittel und umfassende Krankenabsicherung (z. B. für Pensionisten)
- Studium: Inskriptionsbestätigung, Nachweis der Krankenabsicherung und ausreichender Mittel
Benötigte Unterlagen:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Meldezettel (Hauptwohnsitz in Österreich)
- Passfoto
- Nachweis der Erwerbstätigkeit oder Existenzmittel
- Gebühr von rund 55 Euro
Die Anmeldebescheinigung ist unbefristet gültig und muss nicht verlängert werden. Nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt können Sie eine Daueraufenthaltskarte beantragen.
Nicht-EU-Bürger: Visum und Aufenthaltstitel
Staatsangehörige von Drittstaaten (Nicht-EU/EWR-Länder) benötigen in der Regel ein Visum für die Einreise und einen Aufenthaltstitel für den längerfristigen Aufenthalt in Österreich.
Visum für die Einreise
Je nach Staatsangehörigkeit benötigen Sie ein Visum C (Schengen-Visum für Kurzaufenthalte bis 90 Tage) oder sind von der Visumpflicht befreit. Das Visum wird bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland beantragt.
Bürger bestimmter Staaten (z. B. USA, Kanada, Japan, Australien) können visumfrei für bis zu 90 Tage einreisen. Für den dauerhaften Aufenthalt ist dennoch ein Aufenthaltstitel erforderlich.
Rot-Weiß-Rot Karte (RWR-Karte)
Die Rot-Weiß-Rot Karte ist der wichtigste Aufenthaltstitel für qualifizierte Zuwanderer aus Drittstaaten. Es gibt verschiedene Kategorien:
Rot-Weiß-Rot Karte für besonders Hochqualifizierte
- Punktesystem basierend auf Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnissen und Alter
- Mindestens 70 von 100 Punkten erforderlich
- Kein Arbeitsplatznachweis bei Antragstellung nötig
- Gültig für 24 Monate mit freiem Arbeitsmarktzugang
Rot-Weiß-Rot Karte für Fachkräfte in Mangelberufen
- Berufe auf der jährlich aktualisierten Mangelberufsliste (z. B. Ingenieure, Pflegekräfte, IT-Fachleute, Handwerker)
- Mindestens 55 von 90 Punkten im Punktesystem
- Verbindliches Arbeitsplatzangebot erforderlich
- Mindestentlohnung gemäß Kollektivvertrag
Rot-Weiß-Rot Karte für sonstige Schlüsselkräfte
- Mindestens 55 von 90 Punkten
- Mindestbruttoentgelt von aktuell rund 3.300 Euro monatlich
- Verbindliches Arbeitsplatzangebot
Rot-Weiß-Rot Karte für Studienabsolventen
- Abschluss an einer österreichischen Hochschule
- Arbeitsplatzangebot mit angemessener Entlohnung
- Erleichterte Zulassung
Niederlassungsbewilligung
Die Niederlassungsbewilligung richtet sich an Personen, die nicht über die Rot-Weiß-Rot Karte einwandern:
- Niederlassungsbewilligung – Angehöriger: Für Familienangehörige von österreichischen Staatsbürgern
- Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit: Für Personen mit gesichertem Lebensunterhalt ohne Erwerbstätigkeit
- Niederlassungsbewilligung – Forscher: Für wissenschaftliche Forscher mit Aufnahmevereinbarung
Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU richtet sich an hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit:
- Abgeschlossenem Hochschulstudium (mindestens drei Jahre)
- Arbeitsvertrag mit einem Mindestbruttogehalt von rund 4.600 Euro monatlich
- Gültig für 24 Monate, verlängerbar
Antragsprozess Schritt für Schritt
Für die Rot-Weiß-Rot Karte
- Arbeitsplatzangebot sichern (außer bei besonders Hochqualifizierten)
- Antrag bei der österreichischen Botschaft im Herkunftsland stellen
- AMS-Prüfung: Das Arbeitsmarktservice prüft die Arbeitsbedingungen
- Entscheidung durch die zuständige Aufenthaltsbehörde (MA 35 in Wien)
- Einreise nach Österreich und Abholung der Karte
- Anmeldung beim Meldeamt und bei der sozialen Absicherung
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 8 bis 12 Wochen. Planen Sie Ihren Umzug nach Österreich entsprechend voraus.
Benötigte Dokumente (allgemein)
- Gültiger Reisepass
- Passfoto (35 x 45 mm, nicht älter als 6 Monate)
- Geburtsurkunde (beglaubigt und übersetzt)
- Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis der Krankenabsicherung
- Nachweis über ausreichende Existenzmittel oder Arbeitsvertrag
- Mietvertrag oder Wohnungsnachweis in Österreich
- Qualifikationsnachweise (Diplome, Zeugnisse – beglaubigt und übersetzt)
Sonderfälle und Familiennachzug
Familiennachzug
Inhaber einer Rot-Weiß-Rot Karte können Ehepartner und minderjährige Kinder nachziehen lassen. Der Familienangehörige erhält eine Rot-Weiß-Rot Karte plus, die einen freien Arbeitsmarktzugang gewährt.
Daueraufenthalt EU
Nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt können Drittstaatsangehörige den Titel Daueraufenthalt – EU beantragen. Voraussetzungen sind unter anderem:
- Nachweis von Deutschkenntnissen auf B1-Niveau
- Gesicherter Lebensunterhalt
- Umfassende Krankenabsicherung
- Ortsübliche Unterkunft
Österreichische Staatsbürgerschaft
Die Einbürgerung ist nach mindestens 10 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt möglich (in bestimmten Fällen bereits nach 6 Jahren). Dazu gehören Deutschkenntnisse auf B2-Niveau, gesicherter Lebensunterhalt und ein Staatsbürgerschaftstest.
Praktische Tipps für den Aufenthaltsprozess
- Frühzeitig beginnen: Starten Sie den Antragsprozess mindestens 3–4 Monate vor dem geplanten Umzug
- Dokumente beglaubigen lassen: Apostille oder Überbeglaubigung je nach Herkunftsland
- Übersetzungen: Nur von gerichtlich beeidigten Dolmetschern angefertigt
- Termine vereinbaren: Die MA 35 in Wien hat lange Wartezeiten – vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin
- Rechtsberatung: Bei komplexen Fällen lohnt sich eine Beratung durch einen Migrationsanwalt
Den Umzug parallel planen
Während Sie die Aufenthaltsformalitäten klären, können Sie bereits Ihren physischen Umzug nach Österreich organisieren. Wir helfen Ihnen mit professionellen Umzugsleistungen – egal ob Sie aus einem EU-Land oder einem Drittstaat übersiedeln. Informieren Sie sich über die Kosten für Ihren internationalen Umzug oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.
Weitere Informationen zur Anmeldung nach der Ankunft finden Sie in unserem Ratgeber zur Anmeldung und Ummeldung in Österreich.