Wer einen Umzug nach Österreich plant, sollte wissen, welche Sozialleistungen im neuen Heimatland zur Verfügung stehen. Österreich verfügt über ein umfassendes Sozialsystem, das auch Zuziehende unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen können. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen.
Das österreichische Sozialsystem im Überblick
Österreich gehört zu den Ländern mit den höchsten Sozialausgaben in der EU. Das System basiert auf mehreren Säulen:
- Sozialversicherung: Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung
- Familienförderung: Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld
- Bedarfsorientierte Leistungen: Mindestsicherung, Wohnbeihilfe
- Arbeitsmarktförderung: AMS-Unterstützung, Weiterbildung
Voraussetzungen für Zuziehende
Grundsätzlich gilt: Der Zugang zu Sozialleistungen hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus und der Dauer des Aufenthalts ab:
- EU/EWR-Bürger: Zugang zu den meisten Leistungen nach Anmeldung und Beschäftigung
- Drittstaatsangehörige: Abhängig vom Aufenthaltstitel (Rot-Weiß-Rot-Karte, Blaue Karte EU etc.)
- Arbeitnehmer: Sofortiger Zugang zur Sozialversicherung bei Beschäftigung
Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe ist eine der wichtigsten Transferleistungen in Österreich und steht grundsätzlich allen Personen zu, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben.
Höhe der Familienbeihilfe (Stand 2026)
Die Familienbeihilfe ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt:
| Alter des Kindes | Monatlicher Betrag |
|---|---|
| Ab Geburt | ca. 120 € |
| Ab 3 Jahren | ca. 128 € |
| Ab 10 Jahren | ca. 149 € |
| Ab 19 Jahren | ca. 175 € |
Zusätzlich:
- Geschwisterstaffelung: Zuschlag für jedes weitere Kind
- Kinderabsetzbetrag: ca. 61 Euro pro Monat und Kind (automatisch mit der Familienbeihilfe)
- Schulstartgeld: 105 Euro pro Kind im Schulalter (wird automatisch im September ausbezahlt)
Anspruchsvoraussetzungen
- Lebensmittelpunkt in Österreich: Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt
- Für EU-Bürger: Anspruch besteht grundsätzlich ab Beginn der Beschäftigung oder nach 3 Monaten Aufenthalt
- Antrag beim Finanzamt: Zuständig ist das Wohnsitzfinanzamt
- Bis zum 18. Lebensjahr: Automatisch, danach bei Ausbildung bis 24 Jahre
Differenzzahlung für EU-Bürger
Wenn Ihr Kind im EU-Ausland lebt (z.B. beim anderen Elternteil), kann Österreich eine Differenzzahlung leisten – also die Differenz zwischen der österreichischen Familienbeihilfe und der im Wohnsitzland des Kindes bezogenen Leistung.
Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe unterstützt einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten. Sie ist eine Landesleistung und unterscheidet sich daher je nach Bundesland.
Wien
- Zuständig: MA 50 – Wohnbauförderung
- Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in Wien, Einkommensgrenzen, österreichische oder gleichgestellte Staatsbürgerschaft (EU-Bürger gleichgestellt)
- Höhe: Abhängig von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße
- Antrag: Online über wien.gv.at oder persönlich
Andere Bundesländer
Jedes Bundesland hat eigene Regelungen:
- Niederösterreich: Wohnzuschuss über die NÖ Landesregierung
- Oberösterreich: Wohnbeihilfe über das Land OÖ
- Steiermark: Wohnunterstützung über die Steiermärkische Landesregierung
- Tirol: Wohnbeihilfe über das Land Tirol
- Salzburg: Wohnbeihilfe über das Land Salzburg
Tipp: Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Landesstelle, da sich Voraussetzungen und Höhe der Beihilfe unterscheiden.
Mindestsicherung / Sozialhilfe
Die Sozialhilfe (früher: Bedarfsorientierte Mindestsicherung) ist das letzte soziale Netz in Österreich und sichert den Lebensunterhalt, wenn alle anderen Einkommensquellen nicht ausreichen.
Voraussetzungen
- Hilfsbedürftigkeit: Kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen
- Arbeitswilligkeit: Bereitschaft, eine zumutbare Arbeit anzunehmen
- Aufenthaltsrecht: Gültiger Aufenthaltstitel oder EU-Freizügigkeit
- Für EU-Bürger: In der Regel erst nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt oder bei Erwerbstätigkeit
Höhe der Sozialhilfe
Die Richtsätze variieren je nach Bundesland. In Wien (Richtwerte 2026):
- Alleinstehende Person: ca. 1.054 Euro pro Monat
- Paare: ca. 1.475 Euro pro Monat
- Pro Kind: Zuschlag abhängig vom Alter
Wichtig: Die Sozialhilfe ist subsidiär – das bedeutet, Sie müssen zunächst alle anderen Einkommens- und Unterstützungsmöglichkeiten ausschöpfen.
AMS – Arbeitsmarktservice
Das AMS (Arbeitsmarktservice) ist die zentrale Anlaufstelle für Arbeitssuchende in Österreich und bietet vielfältige Unterstützung:
Arbeitslosengeld
- Voraussetzung: Mindestens 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 2 Jahre
- Höhe: ca. 55 % des letzten Nettoeinkommens
- Dauer: 20 bis 52 Wochen, je nach Beschäftigungsdauer und Alter
- EU-Bürger: Beschäftigungszeiten aus anderen EU-Ländern können angerechnet werden
Notstandshilfe
- Nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes
- Höhe: ca. 92 % des Arbeitslosengeldes
- Bedürftigkeitsprüfung: Partnereinkommen wird berücksichtigt
Weiterbildungsangebote des AMS
Das AMS bietet umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen:
- Deutschkurse: Für Zuziehende mit Sprachförderbedarf
- Fachspezifische Kurse: IT, Pflege, Handwerk und mehr
- Berufsorientierung: Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung
- Bildungskarenz: Freistellung von der Arbeit für Weiterbildung (bei bestehendem Dienstverhältnis)
Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) unterstützt Eltern nach der Geburt eines Kindes:
Pauschales KBG
Verschiedene Varianten mit unterschiedlicher Bezugsdauer:
- Konto-Modell: Flexible Aufteilung zwischen den Eltern, Gesamtbezugsdauer bis zu 35 Monate
- Partnerschaftsbonus: 500 Euro Bonus, wenn beide Elternteile annähernd gleich lang beziehen
Einkommensabhängiges KBG
- Höhe: ca. 80 % des letzten Nettoeinkommens (maximal ca. 2.000 Euro/Monat)
- Dauer: Bis zum 12. Lebensmonat des Kindes (bei Teilung: bis zum 14. Monat)
- Voraussetzung: Erwerbstätigkeit vor der Geburt
Weitere wichtige Leistungen
Pendlerpauschale
- Steuerliche Begünstigung für Arbeitnehmer, die weite Strecken zur Arbeit pendeln
- Ab 20 km (bei öffentlicher Verkehrsanbindung) bzw. ab 2 km (ohne ÖV)
Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag
- Alleinverdienerabsetzbetrag: Für Familien, in denen nur ein Elternteil berufstätig ist
- Alleinerzieherabsetzbetrag: Für alleinerziehende Mütter oder Väter
Kinderbetreuung
- Gratis-Kindergarten: In Wien und einigen anderen Bundesländern ist der Kindergarten kostenlos
- Kindergartenzuschuss: In Bundesländern ohne Gratisangebot gibt es oft Zuschüsse
Wichtige Anlaufstellen
| Stelle | Zuständigkeit |
|---|---|
| Finanzamt | Familienbeihilfe, Steuergutschriften |
| AMS | Arbeitslosengeld, Weiterbildung |
| ÖGK | Krankenversicherung |
| Magistrat/Bezirkshauptmannschaft | Wohnbeihilfe, Sozialhilfe |
| Arbeiterkammer (AK) | Kostenlose Rechtsberatung für Arbeitnehmer |
| ÖIF | Integrationsunterstützung, Sprachkurse |
Fazit
Das österreichische Sozialsystem bietet nach einem Umzug nach Österreich ein dichtes Sicherheitsnetz. Als EU-Bürger haben Sie grundsätzlich Zugang zu den meisten Leistungen, sobald Sie in Österreich arbeiten oder Ihren Lebensmittelpunkt hierher verlegen. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Ansprüche – die Arbeiterkammer bietet kostenlose Beratung für alle Arbeitnehmer.
Wir unterstützen Sie beim physischen Teil Ihres Umzugs. Informieren Sie sich über unsere Leistungen und Preise oder kontaktieren Sie uns direkt über unser Kontaktformular. Weitere hilfreiche Artikel finden Sie in unserem Blog.