Sozialleistungen in Österreich für Zuziehende – Ratgeber 2026

Ratgeber

Sozialleistungen in Österreich für Zuziehende – Ratgeber 2026

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026

Umzug nach Österreich – Unsere Leistungen

Bei jedem unserer Umzüge ist Umzugsmaterial wie Klebebänder, Umzugskartons, Stretchfolien, Umzugsdecken und Luftpolsterfolien inklusive. Wir arbeiten mit Möbelrollern, um Ihr Umzugsgut sicher aus der Wohnung oder dem Haus zu bringen. Im LKW wird Ihr Umzugsgut mithilfe von Spanngurten gesichert und in Umzugsdecken gehüllt – für einen schadenfreien Transport. Ihr Hab und Gut ist während des Transports durch eine CMR-Haftung abgesichert. Bei Bedarf richten wir auch Halteverbotszonen am Beladeort und Entladeort für Sie ein, das ist allerdings in den wenigsten Fällen tatsächlich notwendig.

Darüber hinaus bieten wir Zollabwicklung für Umzüge aus der Schweiz und anderen Nicht-EU-Ländern nach Österreich an – wir übernehmen sämtliche Zollformalitäten für Sie. Mit unserer Beiladung transportieren wir auch einzelne Möbelstücke und Kartons kostengünstig nach Österreich.

So funktioniert's

Ihr Umzug in 4 einfachen Schritten

Ein Umzug kann stressig sein – aber nicht mit uns. Unsere Möbelpacker unterstützen Sie von der Planung bis zur Durchführung, damit Ihre Übersiedlung reibungslos verläuft.

01

Anfrage stellen

Starten Sie Ihren Umzug über unser Online-Formular, per E-Mail oder telefonisch. Teilen Sie uns Ihre Umzugsdetails mit und wir melden uns für eine erste Einschätzung.

02

Transparente Planung

Auf Basis Ihrer Angaben erstellen wir ein faires Angebot mit transparenten Preisen. Wir koordinieren alle Details Ihres Umzugs für einen reibungslosen Ablauf.

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Zuverlässiger Umzug

Am vereinbarten Tag erscheint unser Umzugs-Team pünktlich. Wir übernehmen Demontage, Verpackung, Transport und Montage mit größter Sorgfalt.

04

Endkontrolle & Abschluss

Nach dem Umzug prüfen wir gemeinsam, ob alles passt. Wir platzieren die Möbel am gewünschten Ort und nehmen das Verpackungsmaterial mit.

Internationaler Umzug nach Österreich • Professionell • Stressfrei

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Wer einen Umzug nach Österreich plant, sollte wissen, welche Sozialleistungen im neuen Heimatland zur Verfügung stehen. Österreich verfügt über ein umfassendes Sozialsystem, das auch Zuziehende unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen können. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen.

Das österreichische Sozialsystem im Überblick

Österreich gehört zu den Ländern mit den höchsten Sozialausgaben in der EU. Das System basiert auf mehreren Säulen:

  • Sozialversicherung: Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung
  • Familienförderung: Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld
  • Bedarfsorientierte Leistungen: Mindestsicherung, Wohnbeihilfe
  • Arbeitsmarktförderung: AMS-Unterstützung, Weiterbildung

Voraussetzungen für Zuziehende

Grundsätzlich gilt: Der Zugang zu Sozialleistungen hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus und der Dauer des Aufenthalts ab:

  • EU/EWR-Bürger: Zugang zu den meisten Leistungen nach Anmeldung und Beschäftigung
  • Drittstaatsangehörige: Abhängig vom Aufenthaltstitel (Rot-Weiß-Rot-Karte, Blaue Karte EU etc.)
  • Arbeitnehmer: Sofortiger Zugang zur Sozialversicherung bei Beschäftigung

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe ist eine der wichtigsten Transferleistungen in Österreich und steht grundsätzlich allen Personen zu, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben.

Höhe der Familienbeihilfe (Stand 2026)

Die Familienbeihilfe ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt:

Alter des Kindes Monatlicher Betrag
Ab Geburt ca. 120 €
Ab 3 Jahren ca. 128 €
Ab 10 Jahren ca. 149 €
Ab 19 Jahren ca. 175 €

Zusätzlich:

  • Geschwisterstaffelung: Zuschlag für jedes weitere Kind
  • Kinderabsetzbetrag: ca. 61 Euro pro Monat und Kind (automatisch mit der Familienbeihilfe)
  • Schulstartgeld: 105 Euro pro Kind im Schulalter (wird automatisch im September ausbezahlt)

Anspruchsvoraussetzungen

  • Lebensmittelpunkt in Österreich: Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt
  • Für EU-Bürger: Anspruch besteht grundsätzlich ab Beginn der Beschäftigung oder nach 3 Monaten Aufenthalt
  • Antrag beim Finanzamt: Zuständig ist das Wohnsitzfinanzamt
  • Bis zum 18. Lebensjahr: Automatisch, danach bei Ausbildung bis 24 Jahre

Differenzzahlung für EU-Bürger

Wenn Ihr Kind im EU-Ausland lebt (z.B. beim anderen Elternteil), kann Österreich eine Differenzzahlung leisten – also die Differenz zwischen der österreichischen Familienbeihilfe und der im Wohnsitzland des Kindes bezogenen Leistung.

Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe unterstützt einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten. Sie ist eine Landesleistung und unterscheidet sich daher je nach Bundesland.

Wien

  • Zuständig: MA 50 – Wohnbauförderung
  • Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in Wien, Einkommensgrenzen, österreichische oder gleichgestellte Staatsbürgerschaft (EU-Bürger gleichgestellt)
  • Höhe: Abhängig von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße
  • Antrag: Online über wien.gv.at oder persönlich

Andere Bundesländer

Jedes Bundesland hat eigene Regelungen:

  • Niederösterreich: Wohnzuschuss über die NÖ Landesregierung
  • Oberösterreich: Wohnbeihilfe über das Land OÖ
  • Steiermark: Wohnunterstützung über die Steiermärkische Landesregierung
  • Tirol: Wohnbeihilfe über das Land Tirol
  • Salzburg: Wohnbeihilfe über das Land Salzburg

Tipp: Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Landesstelle, da sich Voraussetzungen und Höhe der Beihilfe unterscheiden.

Mindestsicherung / Sozialhilfe

Die Sozialhilfe (früher: Bedarfsorientierte Mindestsicherung) ist das letzte soziale Netz in Österreich und sichert den Lebensunterhalt, wenn alle anderen Einkommensquellen nicht ausreichen.

Voraussetzungen

  • Hilfsbedürftigkeit: Kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen
  • Arbeitswilligkeit: Bereitschaft, eine zumutbare Arbeit anzunehmen
  • Aufenthaltsrecht: Gültiger Aufenthaltstitel oder EU-Freizügigkeit
  • Für EU-Bürger: In der Regel erst nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt oder bei Erwerbstätigkeit

Höhe der Sozialhilfe

Die Richtsätze variieren je nach Bundesland. In Wien (Richtwerte 2026):

  • Alleinstehende Person: ca. 1.054 Euro pro Monat
  • Paare: ca. 1.475 Euro pro Monat
  • Pro Kind: Zuschlag abhängig vom Alter

Wichtig: Die Sozialhilfe ist subsidiär – das bedeutet, Sie müssen zunächst alle anderen Einkommens- und Unterstützungsmöglichkeiten ausschöpfen.

AMS – Arbeitsmarktservice

Das AMS (Arbeitsmarktservice) ist die zentrale Anlaufstelle für Arbeitssuchende in Österreich und bietet vielfältige Unterstützung:

Arbeitslosengeld

  • Voraussetzung: Mindestens 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 2 Jahre
  • Höhe: ca. 55 % des letzten Nettoeinkommens
  • Dauer: 20 bis 52 Wochen, je nach Beschäftigungsdauer und Alter
  • EU-Bürger: Beschäftigungszeiten aus anderen EU-Ländern können angerechnet werden

Notstandshilfe

  • Nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes
  • Höhe: ca. 92 % des Arbeitslosengeldes
  • Bedürftigkeitsprüfung: Partnereinkommen wird berücksichtigt

Weiterbildungsangebote des AMS

Das AMS bietet umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen:

  • Deutschkurse: Für Zuziehende mit Sprachförderbedarf
  • Fachspezifische Kurse: IT, Pflege, Handwerk und mehr
  • Berufsorientierung: Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung
  • Bildungskarenz: Freistellung von der Arbeit für Weiterbildung (bei bestehendem Dienstverhältnis)

Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) unterstützt Eltern nach der Geburt eines Kindes:

Pauschales KBG

Verschiedene Varianten mit unterschiedlicher Bezugsdauer:

  • Konto-Modell: Flexible Aufteilung zwischen den Eltern, Gesamtbezugsdauer bis zu 35 Monate
  • Partnerschaftsbonus: 500 Euro Bonus, wenn beide Elternteile annähernd gleich lang beziehen

Einkommensabhängiges KBG

  • Höhe: ca. 80 % des letzten Nettoeinkommens (maximal ca. 2.000 Euro/Monat)
  • Dauer: Bis zum 12. Lebensmonat des Kindes (bei Teilung: bis zum 14. Monat)
  • Voraussetzung: Erwerbstätigkeit vor der Geburt

Weitere wichtige Leistungen

Pendlerpauschale

  • Steuerliche Begünstigung für Arbeitnehmer, die weite Strecken zur Arbeit pendeln
  • Ab 20 km (bei öffentlicher Verkehrsanbindung) bzw. ab 2 km (ohne ÖV)

Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag

  • Alleinverdienerabsetzbetrag: Für Familien, in denen nur ein Elternteil berufstätig ist
  • Alleinerzieherabsetzbetrag: Für alleinerziehende Mütter oder Väter

Kinderbetreuung

  • Gratis-Kindergarten: In Wien und einigen anderen Bundesländern ist der Kindergarten kostenlos
  • Kindergartenzuschuss: In Bundesländern ohne Gratisangebot gibt es oft Zuschüsse

Wichtige Anlaufstellen

Stelle Zuständigkeit
Finanzamt Familienbeihilfe, Steuergutschriften
AMS Arbeitslosengeld, Weiterbildung
ÖGK Krankenversicherung
Magistrat/Bezirkshauptmannschaft Wohnbeihilfe, Sozialhilfe
Arbeiterkammer (AK) Kostenlose Rechtsberatung für Arbeitnehmer
ÖIF Integrationsunterstützung, Sprachkurse

Fazit

Das österreichische Sozialsystem bietet nach einem Umzug nach Österreich ein dichtes Sicherheitsnetz. Als EU-Bürger haben Sie grundsätzlich Zugang zu den meisten Leistungen, sobald Sie in Österreich arbeiten oder Ihren Lebensmittelpunkt hierher verlegen. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Ansprüche – die Arbeiterkammer bietet kostenlose Beratung für alle Arbeitnehmer.

Wir unterstützen Sie beim physischen Teil Ihres Umzugs. Informieren Sie sich über unsere Leistungen und Preise oder kontaktieren Sie uns direkt über unser Kontaktformular. Weitere hilfreiche Artikel finden Sie in unserem Blog.

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