Wer einen Umzug nach Österreich plant und sich gleichzeitig beruflich neu aufstellen möchte, steht vor spannenden Möglichkeiten. Österreich bietet ein gut strukturiertes System für Selbstständige – vom klassischen Gewerbebetrieb bis zum Ein-Personen-Unternehmen (EPU). In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie nach Ihrem Umzug erfolgreich in die Selbstständigkeit starten.
Voraussetzungen für die Selbstständigkeit in Österreich
Bevor Sie ein Gewerbe anmelden können, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
- Meldeadresse in Österreich: Sie benötigen einen Hauptwohnsitz – die Anmeldung beim Meldeamt ist der erste Schritt nach dem Umzug
- Aufenthaltsberechtigung: EU-Bürger genießen Niederlassungsfreiheit, Drittstaatsangehörige benötigen einen entsprechenden Aufenthaltstitel
- Mindestalter: 18 Jahre (Eigenberechtigung)
- Keine Gewerbeausschlussgründe: Bestimmte Vorstrafen oder Finanzstrafdelikte können ein Hindernis darstellen
Für reglementierte Gewerbe (z. B. Elektrotechnik, Baumeister, Kosmetik) ist zusätzlich ein Befähigungsnachweis erforderlich. Freie Gewerbe wie Unternehmensberatung, IT-Dienstleistungen oder Handel können ohne spezielle Qualifikation angemeldet werden.
Der Gewerbeschein – Ihre Eintrittskarte in die Selbstständigkeit
Der Gewerbeschein ist die offizielle Berechtigung zur Ausübung eines Gewerbes in Österreich. Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat).
So beantragen Sie den Gewerbeschein
- Gewerbeart wählen: Prüfen Sie im Gewerberegister, ob Ihre Tätigkeit als freies oder reglementiertes Gewerbe gilt
- Unterlagen vorbereiten: Reisepass, Meldezettel, eventuell Befähigungsnachweise
- Antrag stellen: Online über das Unternehmensserviceportal (USP) oder persönlich bei der Behörde
- Gebühren zahlen: Die Anmeldegebühr beträgt rund 50 Euro
- Gewerbeschein erhalten: Bei freien Gewerben erfolgt die Ausstellung in der Regel innerhalb weniger Tage
Nach der Gewerbeanmeldung werden Sie automatisch bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) registriert und erhalten Ihre Mitgliedsnummer.
WKO-Registrierung und Pflichtmitgliedschaft
Die Wirtschaftskammer ist die gesetzliche Interessenvertretung der österreichischen Unternehmen. Als Gewerbetreibender sind Sie Pflichtmitglied – das bringt sowohl Kosten als auch erhebliche Vorteile mit sich.
Leistungen der WKO
- Rechtsberatung: Kostenlose Erstberatung zu Arbeitsrecht, Steuerrecht und Gewerbefragen
- Gründerservice: Spezielle Beratungsprogramme für Neugründer, inklusive Workshops und Webinare
- Brancheninformationen: Aktuelle Marktdaten und Branchenreports
- Förderberatung: Überblick über verfügbare Förderungen und Zuschüsse
- Netzwerk: Zugang zu Veranstaltungen und Branchentreffen
Die Grundumlage richtet sich nach dem Bundesland und der Fachgruppe. Für Ein-Personen-Unternehmen gibt es reduzierte Beiträge – im ersten Jahr oft mit Befreiungen oder Ermäßigungen.
SVS – Soziale Absicherung für Selbständige
Die SVS (Sozialabsicherung der Selbständigen) ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Kranken-, Pensions- und Unfallabsicherung. Die Anmeldung erfolgt automatisch nach der Gewerbeanmeldung.
Beiträge und Leistungen der SVS
- Krankenabsicherung: Arztbesuche, Spitalsaufenthalte und Medikamente
- Pensionsabsicherung: Aufbau einer staatlichen Pension
- Unfallabsicherung: Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Selbstständigenvorsorge: Seit 2008 gibt es auch für Selbstständige eine betriebliche Vorsorge
Die Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem Einkommen. In den ersten drei Jahren gelten vorläufige Mindestbeiträge (rund 170 Euro pro Quartal für die Krankenabsicherung), die nach dem Vorliegen des Steuerbescheids nachberechnet werden.
Wichtig: Die SVS-Beiträge können in den Folgejahren deutlich steigen, wenn Ihr tatsächliches Einkommen über der Mindestbeitragsgrundlage liegt. Planen Sie diese Nachzahlungen unbedingt ein.
Opting-in zur Arbeitslosenabsicherung
Selbstständige können seit 2009 freiwillig in die Arbeitslosenabsicherung einzahlen. Drei Beitragsstufen stehen zur Wahl – je höher der Beitrag, desto höher die spätere Leistung. Diese Option sollten Sie gerade nach einem Umzug nach Österreich sorgfältig abwägen.
Steuerliche Pflichten als Selbstständiger
Einkommensteuer
Als Einzelunternehmer unterliegen Sie der Einkommensteuer mit progressiven Steuersätzen von 0 % bis 55 %. Die wichtigsten Stufen:
- Bis 12.816 Euro: steuerfrei
- 12.816 bis 20.818 Euro: 20 %
- 20.818 bis 34.513 Euro: 30 %
- Darüber hinaus: stufenweise ansteigend bis 55 %
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Der reguläre Umsatzsteuersatz in Österreich beträgt 20 % (ermäßigt 10 % oder 13 % für bestimmte Leistungen). Sie können die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn Ihr Jahresumsatz unter 35.000 Euro netto liegt – in diesem Fall entfällt die Umsatzsteuerpflicht.
Steuererklärung und Fristen
- Einkommensteuererklärung: Abgabe bis 30. Juni des Folgejahres (bei elektronischer Einreichung über FinanzOnline bis 30. September)
- Umsatzsteuervoranmeldung: Monatlich oder vierteljährlich, je nach Umsatzhöhe
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Für Umsätze bis 700.000 Euro reicht die einfache Buchführung
Das Ein-Personen-Unternehmen (EPU)
Rund 60 % aller Unternehmen in Österreich sind Ein-Personen-Unternehmen. Als EPU profitieren Sie von besonderen Regelungen:
- Neugründerförderung (NeuFöG): Befreiung von bestimmten Gebühren und Abgaben bei Gründung
- Kleinunternehmerregelung: Vereinfachte Umsatzsteuerabwicklung unter 35.000 Euro Umsatz
- Betriebsausgabenpauschale: Für bestimmte Berufsgruppen können Sie pauschale Betriebsausgaben geltend machen
- SVS-Befreiung für Kleinstunternehmer: Bei sehr niedrigem Einkommen und Umsatz ist eine Befreiung von der Kranken- und Pensionsabsicherung möglich
Tipps für den erfolgreichen Start als EPU
- Geschäftskonto eröffnen: Trennen Sie private und geschäftliche Finanzen von Anfang an
- Steuerberater engagieren: Gerade im ersten Jahr lohnt sich professionelle Beratung – die Kosten sind als Betriebsausgabe absetzbar
- Rücklagen bilden: Planen Sie mindestens 30 % Ihres Gewinns für Steuern und SVS-Nachzahlungen ein
- Netzwerken: Nutzen Sie die Angebote der WKO und lokaler Gründerzentren
Besondere Berufsgruppen: Freiberufler und Neue Selbstständige
Nicht jede selbstständige Tätigkeit erfordert einen Gewerbeschein. Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Künstler) und Neue Selbstständige (z. B. Vortragende, Schriftsteller, Psychotherapeuten) unterliegen eigenen Regelungen.
Neue Selbstständige müssen sich bei der SVS anmelden, wenn ihr jährliches Einkommen die Pflichtbeitragsgrenze übersteigt (aktuell rund 6.010 Euro jährlich). Ein Gewerbeschein ist nicht erforderlich, die WKO-Mitgliedschaft entfällt.
Den Umzug professionell planen
Neben der beruflichen Planung sollte auch der physische Umzug nach Österreich gut organisiert sein. Als erfahrene Umzugsfirma unterstützen wir Sie beim gesamten Transportprozess – von der Verpackung bis zur Lieferung an Ihre neue Adresse.
Informieren Sie sich über unsere Leistungen für internationale Umzüge und fordern Sie ein individuelles Angebot an. Auf unserer Preisseite finden Sie eine erste Orientierung zu den Umzugskosten.
Fazit: Selbstständig in Österreich – gut vorbereitet starten
Der Schritt in die Selbstständigkeit nach einem Umzug nach Österreich erfordert sorgfältige Planung, ist aber dank der klaren Strukturen gut machbar. Nutzen Sie die Beratungsangebote der WKO und des Gründerservice, melden Sie sich rechtzeitig bei der SVS an und planen Sie Ihre steuerlichen Pflichten von Anfang an ein. So steht Ihrem erfolgreichen Neustart in Österreich nichts im Wege.
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie in unserem Blog rund um den Umzug nach Österreich – von der Anmeldung bis zur Wohnungssuche.