Das österreichische Pensionssystem gilt als eines der umfangreichsten in Europa. Wer einen Umzug nach Österreich plant, sollte wissen, wie die Altersvorsorge funktioniert, welche Ansprüche bestehen und wie Pensionsrechte aus anderen EU-Ländern übertragen werden können. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen vollständigen Überblick.
Grundlagen des österreichischen Pensionssystems
Das Pensionssystem in Österreich basiert auf dem Umlageverfahren: Die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen finanzieren die Pensionen der aktuellen Pensionisten. Es steht auf drei Säulen:
Erste Säule: Gesetzliche Pension
- Die staatliche Pension ist die wichtigste Säule und deckt den Großteil des Alterseinkommens ab
- Sie wird durch Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert
- Geregelt im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) für unselbstständig Beschäftigte
Zweite Säule: Betriebliche Vorsorge
- Viele Arbeitgeber zahlen in eine Betriebspensionskasse ein
- Seit 2003 gibt es die Abfertigung Neu (Mitarbeitervorsorgekasse), in die der Arbeitgeber monatlich 1,53 Prozent des Bruttogehalts einzahlt
- Diese Beiträge gehören dem Arbeitnehmer und können bei Pensionsantritt ausgezahlt oder als Zusatzpension bezogen werden
Dritte Säule: Private Vorsorge
- Freiwillige private Pensionsvorsorge über Pensionsfonds, Lebensversorgungen oder Sparpläne
- Steuerliche Begünstigungen für bestimmte Vorsorgeprodukte
- Ergänzung zur gesetzlichen und betrieblichen Pension
Das ASVG – Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Das ASVG ist das zentrale Gesetz für die Sozialabsicherung unselbstständig Beschäftigter in Österreich. Es regelt:
- Pensionsbeiträge: Aktuell 22,8 Prozent des Bruttogehalts – davon zahlt der Arbeitnehmer 10,25 Prozent und der Arbeitgeber 12,55 Prozent
- Höchstbeitragsgrundlage: Beiträge werden nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze berechnet (2026: circa 6.060 Euro brutto pro Monat)
- Versicherungszeiten: Jeder Monat, in dem Beiträge gezahlt werden, zählt als Versicherungsmonat
Wer fällt unter das ASVG?
- Unselbstständig Beschäftigte: Angestellte und Arbeiter in der Privatwirtschaft
- Freie Dienstnehmer: Bestimmte Vertragsformen fallen ebenfalls unter das ASVG
- Nicht unter das ASVG fallen: Beamte (BKUVG), Selbstständige (GSVG/FSVG) und Bauern (BSVG) – für diese gelten eigene Gesetze
Das Pensionskonto – Ihre Pensionsübersicht
Seit 2014 verfügt jeder Erwerbstätige in Österreich über ein Pensionskonto, das Transparenz über die erworbenen Ansprüche schafft:
Was zeigt das Pensionskonto?
- Die Gesamtgutschrift: Der aktuelle Wert aller bisher erworbenen Pensionsansprüche
- Die jährliche Kontogutschrift: 1,78 Prozent des Jahresbruttoeinkommens (bis zur Höchstbeitragsgrundlage)
- Eine Hochrechnung der zu erwartenden monatlichen Pension bei Regelpensionsalter
Zugang zum Pensionskonto
- Über FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at) mit Bürgerkarte oder Handy-Signatur
- Über die Website der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) unter pv.at
- Sie können auch eine Kontomitteilung per Post anfordern
Tipp für Zuziehende: Nach Ihrem Umzug nach Österreich und dem Beginn einer Beschäftigung wird automatisch ein Pensionskonto angelegt. Die ersten Gutschriften erscheinen nach dem ersten vollen Beitragsjahr.
Pensionsarten in Österreich
Das österreichische System kennt verschiedene Pensionsformen:
Alterspension
- Regelpensionsalter: 65 Jahre für Männer, für Frauen schrittweise Anhebung von 60 auf 65 Jahre (bis 2033)
- Mindestversicherungszeit: 180 Beitragsmonate (15 Jahre), davon mindestens 84 Monate (7 Jahre) aus Erwerbstätigkeit
- Alternativ: 180 Beitragsmonate innerhalb der letzten 360 Kalendermonate (30 Jahre)
Korridorpension (vorzeitige Alterspension)
- Ab 62 Jahren möglich
- Voraussetzung: Mindestens 480 Beitragsmonate (40 Jahre) aus Erwerbstätigkeit
- Abschlag: 4,2 Prozent pro Jahr des vorzeitigen Antritts
Schwerarbeitspension
- Ab 60 Jahren für Personen, die mindestens zehn Jahre Schwerarbeit geleistet haben
- Strenge Kriterien für die Definition von Schwerarbeit
Berufsunfähigkeitspension / Invaliditätspension
- Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit oder Invalidität
- Ärztliche Begutachtung durch die Pensionsversicherungsanstalt erforderlich
- Voraussetzung: Mindestversicherungszeit, abhängig vom Alter
Hinterbliebenenpension
- Witwenpension / Witwerpension: Bei Tod des Ehepartners
- Waisenpension: Für minderjährige oder in Ausbildung befindliche Kinder
Übertragung von Pensionsrechten aus EU-Ländern
Für Menschen, die aus einem anderen EU-Land nach Österreich ziehen, ist die Übertragung von Pensionsrechten ein zentrales Thema:
Das EU-Koordinierungssystem
- Die EU-Verordnung 883/2004 stellt sicher, dass Versicherungszeiten aus allen EU-Ländern berücksichtigt werden
- Sie verlieren keine Ansprüche, wenn Sie in ein anderes EU-Land ziehen
- Jedes Land zahlt den Anteil der Pension, der den dort erworbenen Versicherungszeiten entspricht
Wie funktioniert die Zusammenrechnung?
Ein Beispiel: Sie haben 20 Jahre in Deutschland und 15 Jahre in Österreich gearbeitet.
- Deutschland zahlt Ihnen eine Pension für die 20 deutschen Versicherungsjahre
- Österreich zahlt Ihnen eine Pension für die 15 österreichischen Versicherungsjahre
- Für die Prüfung, ob die Mindestversicherungszeit erreicht ist, werden alle EU-Zeiten zusammengerechnet
Antragstellung
- Den Pensionsantrag stellen Sie im Wohnsitzland – also in Österreich, wenn Sie hier leben
- Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) koordiniert die Antragstellung mit den ausländischen Versicherungsträgern
- Formulare: Das E-Formular (E 205) oder das elektronische SED-System werden für den Datenaustausch verwendet
Nicht-EU-Länder
- Österreich hat mit vielen Drittstaaten bilaterale Sozialversicherungsabkommen (z. B. Türkei, Serbien, Bosnien-Herzegowina)
- Ohne Abkommen können Versicherungszeiten möglicherweise nicht angerechnet werden – eine individuelle Beratung ist dann empfehlenswert
Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Die PVA ist der zentrale Ansprechpartner für alle Pensionsfragen in Österreich:
- Hauptsitz: Friedrich-Hillegeist-Straße 1, 1021 Wien
- Landesstellen: In jedem Bundesland
- Leistungen: Pensionsberechnung, Antragsbearbeitung, Rehabilitation, Gesundheitsvorsorge
- Beratung: Persönlich in den Landesstellen oder telefonisch
Nach Ihrem Umzug nach Österreich empfiehlt sich ein Beratungsgespräch bei der PVA, um Ihre individuellen Ansprüche und die Übertragung ausländischer Versicherungszeiten zu klären.
Mindestpension in Österreich
Österreich kennt eine Art Mindestpension in Form der Ausgleichszulage:
- Liegt Ihre Gesamtpension unter einem bestimmten Richtsatz, wird sie auf diesen aufgestockt
- Richtsatz für Alleinstehende (2026): Circa 1.217 Euro netto monatlich (14-mal jährlich)
- Richtsatz für Ehepaare: Circa 1.921 Euro netto monatlich
- Voraussetzung: Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich und Erfüllung der Mindestversicherungszeit
14 Pensionszahlungen pro Jahr
Eine Besonderheit des österreichischen Systems: Pensionisten erhalten 14 Auszahlungen pro Jahr – die regulären zwölf Monatspensionen plus Sonderzahlungen im Juni (Urlaubsgeld) und November (Weihnachtsgeld). Diese Sonderzahlungen werden steuerlich begünstigt.
Praktische Tipps für Zuziehende
- Pensionskonto prüfen: Lassen Sie sich nach dem Umzug nach Österreich einen Kontoauszug erstellen
- Ausländische Zeiten melden: Informieren Sie die PVA über Ihre Versicherungszeiten im Ausland
- Formulare besorgen: Die PVA benötigt Nachweise über ausländische Versicherungszeiten – besorgen Sie die Bestätigungen vor dem Umzug
- Frühzeitig planen: Pensionsanträge sollten mindestens drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Pensionsantritt gestellt werden
- Steuerliche Beratung: Die Besteuerung von Pensionen aus mehreren Ländern ist komplex – ziehen Sie einen Steuerberater hinzu
Professionell nach Österreich umziehen
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