Österreich bietet Arbeitnehmern großzügige Regelungen bei Feiertagen und Urlaub. Wer einen Umzug nach Österreich plant, wird sich über 13 gesetzliche Feiertage, fünf Wochen Urlaubsanspruch und die berühmten Sonderzahlungen freuen. Dieser Guide erklärt Ihnen alle Details – von den Feiertagen über Zwickeltage bis zum 13. und 14. Gehalt.
Die 13 gesetzlichen Feiertage in Österreich
Österreich hat 13 gesetzliche Feiertage, an denen Arbeitnehmer grundsätzlich frei haben:
| Datum | Feiertag | Bemerkung |
|---|---|---|
| 1. Jänner | Neujahr | Beginn des Kalenderjahres |
| 6. Jänner | Heilige Drei Könige | Dreikönigstag (Epiphanie) |
| variabel | Ostermontag | Tag nach dem Ostersonntag |
| 1. Mai | Staatsfeiertag | Tag der Arbeit |
| variabel | Christi Himmelfahrt | 39 Tage nach Ostern (immer ein Donnerstag) |
| variabel | Pfingstmontag | 50 Tage nach Ostern |
| variabel | Fronleichnam | 60 Tage nach Ostern (immer ein Donnerstag) |
| 15. August | Mariä Himmelfahrt | Hoher Frauentag |
| 26. Oktober | Nationalfeiertag | Tag der österreichischen Neutralitätserklärung |
| 1. November | Allerheiligen | Gedenktag aller Heiligen |
| 8. Dezember | Mariä Empfängnis | Hochfest der Unbefleckten Empfängnis |
| 25. Dezember | Christtag | Erster Weihnachtsfeiertag |
| 26. Dezember | Stefanitag | Zweiter Weihnachtsfeiertag |
Besonderheiten der Feiertage
- Karfreitag ist in Österreich kein gesetzlicher Feiertag (anders als in Deutschland)
- Stattdessen haben Arbeitnehmer einen persönlichen Feiertag zur freien Verfügung pro Jahr
- Der 24. Dezember (Heiligabend) und der 31. Dezember (Silvester) sind keine gesetzlichen Feiertage, aber viele Betriebe schließen ab Mittag
- Am Nationalfeiertag (26. Oktober) sind Museen oft kostenlos zugänglich
Feiertagsarbeit
Wenn Sie an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten müssen:
- Sie haben Anspruch auf das reguläre Entgelt plus einen Zuschlag von 100 Prozent
- Alternativ kann ein Ersatzruhetag vereinbart werden
- In bestimmten Branchen (Gastronomie, Gesundheitswesen, Handel) ist Feiertagsarbeit üblich
Urlaubsanspruch – Fünf Wochen für alle
Der gesetzliche Urlaubsanspruch in Österreich ist im Urlaubsgesetz (UrlG) geregelt:
Grundurlaubsanspruch
- 30 Werktage (Montag bis Samstag) beziehungsweise 25 Arbeitstage (bei Fünf-Tage-Woche) pro Kalenderjahr
- Das entspricht fünf Wochen bezahltem Urlaub
- Der Anspruch entsteht ab dem ersten Arbeitstag und wird in den ersten sechs Monaten anteilig erworben
Erhöhter Urlaubsanspruch
- Ab 25 Dienstjahren (beim selben oder verschiedenen Arbeitgebern): 36 Werktage beziehungsweise 30 Arbeitstage (sechs Wochen)
- Bestimmte Vordienstzeiten werden angerechnet: Schulzeiten ab dem 15. Lebensjahr, Studienzeiten (bis zu fünf Jahre), Auslandszeiten
Urlaubsverbrauch
- Der Urlaub ist im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren
- Ein ununterbrochener Urlaub von mindestens zwei Wochen sollte einmal jährlich möglich sein
- Nicht verbrauchter Urlaub verfällt nicht sofort – er kann in die nächsten Kalenderjahre übertragen werden
- Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre nach dem Ende des Urlaubsjahres, in dem der Anspruch entstanden ist
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld – Das 13. und 14. Gehalt
Eine der attraktivsten Besonderheiten des österreichischen Arbeitsmarkts sind die Sonderzahlungen, die es in dieser Form in vielen Ländern nicht gibt:
Das Urlaubsgeld (13. Gehalt)
- Wird üblicherweise im Juni oder Juli ausgezahlt
- Entspricht in der Regel einem vollen Bruttomonatsgehalt
- Dient als finanzielle Unterstützung für den Sommerurlaub
- Ist in den meisten Kollektivverträgen verankert
Das Weihnachtsgeld (14. Gehalt)
- Wird üblicherweise im November oder Dezember ausgezahlt
- Ebenfalls in der Regel ein volles Bruttomonatsgehalt
- Auch als „Weihnachtsremuneration" bezeichnet
- In den meisten Branchen durch den Kollektivvertrag gesichert
Steuerliche Begünstigung
Die Sonderzahlungen sind in Österreich steuerlich begünstigt:
- Auf die Sonderzahlungen wird nur ein fester Steuersatz von 6 Prozent erhoben (bis zu einem Sechstel des Jahreseinkommens)
- Im Vergleich zum regulären Steuersatz (bis zu 55 Prozent) ist das ein erheblicher Vorteil
- Dadurch bleibt von den Sonderzahlungen netto deutlich mehr übrig als von einem regulären Monatsgehalt
Wichtig für Zuziehende
- Die Sonderzahlungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern in den Kollektivverträgen geregelt
- Da über 98 Prozent aller Arbeitnehmer in Österreich einem Kollektivvertrag unterliegen, erhalten nahezu alle das 13. und 14. Gehalt
- Im ersten Arbeitsjahr werden die Sonderzahlungen anteilig (aliquot) berechnet
Zwickeltage – Die Brückentage Österreichs
In Österreich werden Brückentage liebevoll als Zwickeltage bezeichnet. Sie bieten die Möglichkeit, mit nur einem Urlaubstag ein langes Wochenende zu schaffen:
Typische Zwickeltage 2026
- Freitag nach Christi Himmelfahrt: Da Christi Himmelfahrt immer auf einen Donnerstag fällt, ist der Freitag danach ein beliebter Zwickeltag
- Freitag nach Fronleichnam: Gleiches Prinzip – Fronleichnam ist ebenfalls immer ein Donnerstag
- Freitag, 2. Jänner: Nach Neujahr
- Montag, 7. Dezember: Zwischen dem Wochenende und Mariä Empfängnis (8. Dezember)
Zwickeltage im Unternehmen
- Manche Arbeitgeber erklären Zwickeltage zu Betriebsurlaubstagen – dann ist das gesamte Unternehmen geschlossen
- In anderen Betrieben können Sie die Zwickeltage freiwillig als Urlaubstag nehmen
- Tipp: Planen Sie Zwickeltage frühzeitig ein – sie sind bei Kollegen sehr beliebt
Vergleich mit anderen Ländern
Für Zuziehende, die einen Umzug nach Österreich planen, lohnt sich der Vergleich:
| Land | Urlaubstage | Feiertage | Sonderzahlungen |
|---|---|---|---|
| Österreich | 25 (5 Wochen) | 13 | 13. und 14. Gehalt |
| Deutschland | 20 (Minimum) | 9–13 (je nach Bundesland) | Oft kein 13. Gehalt |
| Schweiz | 20 (4 Wochen) | 8–15 (je nach Kanton) | 13. Gehalt üblich |
| Rumänien | 20 (Minimum) | 15 | Kein gesetzliches 13. Gehalt |
| Slowakei | 20–25 | 15 | Kein gesetzliches 13. Gehalt |
Österreich liegt damit bei Urlaub, Feiertagen und Sonderzahlungen im europäischen Spitzenfeld.
Praktische Tipps für Zuziehende
- Kollektivvertrag prüfen: Ihr Kollektivvertrag kann bessere Regelungen als das Gesetz vorsehen (mehr Urlaubstage, höhere Sonderzahlungen)
- Urlaubsplanung: Nutzen Sie Zwickeltage strategisch – so maximieren Sie Ihre freien Tage
- Sonderzahlungen einplanen: Das 13. und 14. Gehalt sollten Sie in Ihre Finanzplanung einbeziehen – besonders bei der Wohnungssuche nach dem Umzug nach Österreich
- Schulferien beachten: Wenn Sie Kinder haben, planen Sie den Urlaub um die neun Wochen Sommerferien und die Semesterferien herum
- Fenstertage kommunizieren: Besprechen Sie die Zwickeltage frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber
Professionelle Unterstützung für Ihren Umzug
Damit Sie sich nach dem Umzug nach Österreich auf die angenehmen Seiten des Lebens konzentrieren können – wie großzügigen Urlaub und Feiertage –, kümmern wir uns um den reibungslosen Transport Ihrer Habseligkeiten. Informieren Sie sich über unsere Umzugsleistungen oder fordern Sie direkt ein unverbindliches Angebot an. Weitere Tipps und Guides finden Sie in unserem Blog.