Ein Umzug nach Österreich erfordert sorgfältige Vorbereitung – besonders was die notwendigen Dokumente betrifft. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können zu Verzögerungen bei der Anmeldung, beim Arbeitsbeginn oder bei Behördengängen führen. Diese umfassende Checkliste hilft Ihnen, alle Dokumente rechtzeitig zusammenzustellen.
Persönliche Ausweisdokumente
Reisepass oder Personalausweis
- EU-Bürger: Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass reicht für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich
- Nicht-EU-Bürger: Ein Reisepass mit mindestens sechs Monaten Restgültigkeit ist erforderlich, zusätzlich das entsprechende Visum
- Tipp: Stellen Sie sicher, dass Ihr Dokument noch mindestens ein Jahr gültig ist – so vermeiden Sie unnötige Behördengänge kurz nach dem Umzug nach Österreich
Führerschein
- EU-Führerschein: Gilt in Österreich ohne Umschreibung
- Nicht-EU-Führerschein: Muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung umgeschrieben werden
- Internationaler Führerschein: Als Ergänzung zum nationalen Führerschein sinnvoll, wird aber in Österreich nicht langfristig anerkannt
Personenstandsurkunden
Für verschiedene Behördengänge und Anträge benötigen Sie beglaubigte Personenstandsurkunden:
Geburtsurkunde
- Wird benötigt für die Anmeldebescheinigung, Familienzusammenführung und Sozialleistungen
- Muss als Original oder beglaubigte Kopie vorliegen
- Bei Urkunden aus Nicht-EU-Ländern: Apostille oder Überbeglaubigung erforderlich
- Gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung ins Deutsche durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher
Heiratsurkunde
- Erforderlich, wenn Sie als Ehepaar nach Österreich ziehen
- Wird benötigt für die Anmeldebescheinigung des Ehepartners und steuerliche Zwecke
- Auch hier: Apostille und beglaubigte Übersetzung bei Urkunden aus dem Ausland
Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde
- Falls zutreffend, für Behördengänge und Anträge auf Sozialleistungen relevant
- Gleiches Procedere: Apostille und Übersetzung erforderlich
Geburtsurkunden der Kinder
- Für die Anmeldung der Kinder an Schulen und Kindergärten
- Für den Bezug von Familienbeihilfe in Österreich
- Für die Anmeldebescheinigung der Kinder
Apostille und Beglaubigungen
Was ist eine Apostille?
Die Apostille ist eine internationale Beglaubigung, die öffentliche Urkunden für den Gebrauch in anderen Ländern gültig macht. Sie basiert auf dem Haager Übereinkommen von 1961.
Wann brauchen Sie eine Apostille?
- Bei Urkunden aus Ländern, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind
- Für Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Strafregisterauszüge und Bildungsabschlüsse
- EU-Bürger: Innerhalb der EU kann die mehrsprachige Standardformulare gemäß EU-Verordnung 2016/1191 die Apostille in vielen Fällen ersetzen
Wo bekommt man die Apostille?
- Im Herkunftsland beim zuständigen Gericht oder Ministerium
- In Deutschland: Beim Landgericht oder der Bezirksregierung
- In der Schweiz: Bei der Staatskanzlei des jeweiligen Kantons
- Wichtig: Besorgen Sie die Apostille vor dem Umzug – nach der Ausreise ist es deutlich aufwendiger
Beglaubigte Übersetzungen
Alle fremdsprachigen Dokumente müssen für österreichische Behörden ins Deutsche übersetzt werden:
- Die Übersetzung muss durch einen gerichtlich beeideten und zertifizierten Dolmetscher erfolgen
- Eine Liste der zugelassenen Dolmetscher finden Sie unter sdgliste.justiz.gv.at
- Kosten: Circa 30 bis 80 Euro pro Dokument, je nach Umfang und Sprache
- Tipp: Lassen Sie alle Übersetzungen vor dem Umzug nach Österreich anfertigen – das spart Zeit und Stress
Anmeldung in Österreich – Der Meldezettel
Der Meldezettel ist das wichtigste Dokument nach Ihrem Umzug:
Was ist der Meldezettel?
- Das offizielle Dokument zur Wohnsitzanmeldung in Österreich
- Jede Person, die in Österreich eine Unterkunft bezieht, muss sich innerhalb von drei Tagen anmelden
Was brauchen Sie für den Meldezettel?
- Ausgefülltes Meldezettel-Formular (erhältlich beim Meldeamt oder online zum Download)
- Unterschrift des Unterkunftgebers (Vermieter oder Hauptmieter) auf dem Meldezettel
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
Wo anmelden?
- In Wien: Beim Magistratischen Bezirksamt oder online über wien.gv.at
- In anderen Bundesländern: Beim Gemeindeamt oder Bürgerservice
- Die Anmeldung ist kostenlos
Wichtig zu wissen
- Der Meldezettel wird für fast alle weiteren Behördengänge benötigt
- Bewahren Sie immer eine aktuelle Meldebestätigung auf
- Bei Umzug innerhalb Österreichs müssen Sie sich ummelden
Anmeldebescheinigung für EU-Bürger
Wenn Sie länger als drei Monate in Österreich bleiben, benötigen Sie als EU-Bürger eine Anmeldebescheinigung:
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Meldezettel (Nachweis des Wohnsitzes)
- Nachweis der Erwerbstätigkeit: Arbeitsvertrag, Gewerbeschein oder Bestätigung des Arbeitgebers
- ODER: Nachweis ausreichender Existenzmittel und einer Krankenversorgung
- Geburtsurkunde (gegebenenfalls mit Apostille und Übersetzung)
- Lichtbild (Passfoto)
- Gebühr: Circa 15 Euro
Wo beantragen?
- In Wien: Bei der MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft)
- In anderen Bundesländern: Bei der Bezirkshauptmannschaft
Frist
- Innerhalb von vier Monaten nach dem Umzug zu beantragen
- Die Bescheinigung ist unbefristet gültig, solange die Voraussetzungen erfüllt sind
Dokumente für Arbeit und Soziales
Sozialversicherungsnummer und e-card
Nach Ihrem Umzug nach Österreich und Arbeitsbeginn erhalten Sie:
- Die Sozialversicherungsnummer: Wird automatisch bei der Anmeldung durch den Arbeitgeber vergeben
- Die e-card: Ihre Krankenversorgungskarte, die Sie beim Arztbesuch vorlegen – sie wird per Post an Ihre Meldeadresse geschickt
- Bearbeitungszeit: Circa zwei bis vier Wochen nach der Anmeldung
Europäische Krankenversorgungskarte (EKVK)
- Beantragen Sie vor dem Umzug die EKVK in Ihrem Herkunftsland
- Sie gilt als Überbrückung, bis Sie in Österreich sozialversichert sind
- In vielen EU-Ländern befindet sich die EKVK auf der Rückseite der nationalen Gesundheitskarte
Steuernummer
- Wird automatisch vom Finanzamt vergeben, wenn Sie einen Wohnsitz anmelden oder eine Arbeitnehmererklärung abgeben
- Für die Arbeitnehmerveranlagung (Steuererklärung) benötigen Sie Zugang zu FinanzOnline
Bildungsdokumente
Falls Sie in Österreich arbeiten oder studieren möchten:
- Zeugnisse und Diplome: Originale und beglaubigte Übersetzungen
- Nostrifizierung: Für bestimmte akademische Abschlüsse ist eine formelle Anerkennung (Nostrifizierung) an einer österreichischen Universität erforderlich
- Berufsanerkennung: Für reglementierte Berufe muss die Anerkennung beim zuständigen Ministerium beantragt werden
Die komplette Checkliste zum Abhaken
Hier Ihre Dokumenten-Checkliste für den Umzug nach Österreich auf einen Blick:
Vor dem Umzug besorgen:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
- Heiratsurkunde (falls zutreffend)
- Geburtsurkunden der Kinder (falls zutreffend)
- Apostille für alle Urkunden (bei Nicht-EU-Dokumenten)
- Beglaubigte Übersetzungen aller fremdsprachigen Dokumente
- Führerschein
- Europäische Krankenversorgungskarte (EKVK)
- Zeugnisse und Diplome mit Übersetzung
- Strafregisterauszug (für bestimmte Berufe erforderlich)
- Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers
- Passfotos (mindestens vier Stück)
Nach dem Umzug erledigen:
- Meldezettel (innerhalb von drei Tagen)
- Anmeldebescheinigung (innerhalb von vier Monaten, EU-Bürger)
- Sozialversicherungsnummer und e-card (über Arbeitgeber)
- Bankkonto eröffnen
- FinanzOnline-Zugang beantragen
- Gegebenenfalls Berufsanerkennung beantragen
Professionelle Hilfe bei Ihrem Umzug
Die Dokumentenvorbereitung ist nur ein Teil der Umzugsplanung. Wir kümmern uns um den sicheren Transport Ihrer Habseligkeiten, damit Sie sich auf die Bürokratie konzentrieren können. Informieren Sie sich über unsere Umzugsleistungen oder kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot. Weitere Checklisten finden Sie in unserem Blog.